Herrscher und Verwaltung

Herr des Landes Rothengau ist auf dem Papier alter Verträge der Großherzog von Waldburg. Jener übt aber ebenso wenig Autorität im Lande aus, wie es dessen eigener Markgraf vermag. Die Herrschaft zerfällt vielmehr auf über dreihundert Freiherren und Freifrauen, die unabhängig von fremdem Einfluss stolz ihre Vorrechte bewahren und ihre oftmals winzigen Erblande regieren.

Diese Adeligen bilden, allesamt gleich an Rang und Ansehen, die Adelsversammlung des Rothengaus. Jener Rat wird meist zweimal jährlich unweit der Hauptstadt versammelt und lenkt in seiner Gesamtheit die Geschicke des Landes. Dabei gilt seit Urzeiten das Recht des freien Vetos. Kein Mitglied des Rates kann überstimmt oder zu einem Beschluss gezwungen werden. Eine Entscheidung, die nicht einstimmig ist, gilt als nicht getroffen. Diese Sicherung der Freiheitsrechte des Einzelnen hat oft zu Spott der Herren anderer Länder geführt, in Wahrheit aber ermöglicht, dass das Land nicht längst in eine namenlose Vielzahl alleinstehender Herrschaften zerfallen ist.

Der Rat wählt aus seiner Mitte einen Adeligen, meist hohen Alters und ohne Erben zum Markgrafen. Jener verfügt über keine Macht Befehle zu erteilen, führt aber die Versammlungen des Rates und fungiert als Schiedsrichter und Ratgeber der Freiherren und Freifrauen des Landes. Er ist es auch, der durch Schiedssprüche, die von der Adelsversammlung bestätigt werden müssen, Streit und Fehde zwischen und innerhalb der verschiedenen Adelshäuser verhindern oder beenden soll, was leider nicht immer gelingt. In Übereinstimmung mit dem Hohepriester des Arinus verfügt er über die Macht die Arinusgarde einzusetzen, um unter seiner Führung plötzlicher Bedrohung für den Frieden im Inneren und Äußeren zu begegnen. Diese Garde kann der Markgraf auch zur Unterstützung des Großherzogs von Waldburg führen, der um diese Gabe zu erhalten vor langer Zeit den Rothengau im Rahmen der Reichspolitik unter seinen Schirm nahm. Noch nie konnte der Kaiser irgendwelche Interessen gegen den Widerstand des Großherzogs, des Markgrafen und der Freiherren des Landes durchsetzen, so dass der Rothengau als eines der freiesten Länder der Menschen gelten muss.

Innerhalb der Markgrafschaft kommt der Kirche des Arinus eine besondere Bedeutung gerade aufgrund der zersplitterten Herrschaftsordnung zu. Dieser Orden ist zentral organisiert und verfügt mit seinem Hohepriester über ein Oberhaupt, welches höchste Autorität in Fragen des Glaubens beansprucht. Die Kirche hat darüber hinaus als einzige Macht im Land ein Informationsnetz, das verschiedene Klöster und Gemeinden miteinander verbindet, wodurch ihre Vertreter oftmals Ratgeber der weltlichen Herren sind. Doch ist es in der Tradition des Rothengaus verankert, dass Priester und Priesterinnen nicht Herrschaft ausüben können. Sie wirken vielmehr als Berater und Gewissen, wobei niemand sagen kann, welche Macht ihnen dadurch nun genau erwächst. In der sozialen Ordnung des Rothengau stehen sie neben oftmals neben der strengen Hierarchie, welche den Platz eines jeden einzelnen im Leben vom Moment der Geburt an bestimmt:

 

Standestafel des Rothengaus:

  1. Der Markgraf und alle anderen Freiherren und –Frauen.

Der sowie der Hohepriester des Arinus.

  1. Die Mitglieder der adeligen Familien.

Adelige aus fremden Ländern.

  1. Vögte, die als Stellvertreter kleinere Landesteile verwalten.

Die Priester des Arinus vom Abt hinab zum Novizen.

Führer freier Stämme der Wälder

  1. Bürger, freie Bauern, Fahrende Künstler gewisser Qualität, Handwerksmeister,

Grundhörige Bauern (Persönlich freie Pächter), Kleinbürger (Gesellen, Lehrlinge),

freie Männer und Frauen aus fremden Ländern, die Vermögen besitzen oder Waffen.

führen.

  1. Leibeigene Bauern,

Dienstboten.

  1. Tagelöhner, Bettler.

 

Der Rothengau ist sozial vielfach unterteilt und kompliziert geordnet. In einer Herrschaft können in einem Dorf Angehörige des 3. bis 7. Standes auf engstem Raum nebeneinander leben. Oftmals entscheidet nicht nur Besitz, sondern auch Tradition der Familie und des Landstrichs über den Status des Einzelnen. Insgesamt ist aber Folgendes zu beachten: Ein Aufstieg über die Grenzen des eigenen Standes hinweg ist möglich, geschieht mit zunehmender Höhe in der Rangordnung aber immer seltener. Die meisten Stände schotten sich außerdem von den tieferstehenden durch eigene Gebräuche, Lebensräume und eine interne oder höhere Partnerwahl ab. Diese Ordnung der Gesellschaft ist alt und ehrwürdig und ein Verstoß gegen sie, durch Anmaßung falscher Ehren oder fehlenden Respekt wird mit dem Tode bestraft, da dies ein Verstoß gegen die von allen Göttern gemeinsam geschaffene Ordnung der Welt ist.